ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON VIKTORIA HERBER,

AKADEMIA GERBER, CULTURECOACH


§ 1 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Leistungen von Viktoria Herber sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen, Workshops, Trainings, Coachings und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Bei den Einzelcoachings, Supervision, Gruppensupervision oder Seminaren offline oder online gilt die Leistung als erbracht mit der Durchführung der vereinbarten Stunden.

Viktoria Herber ist berechtigt zur Auftragsausführung Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Viktoria Herber entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

§ 2 Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

Viktoria Herber ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt Viktoria Herber binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 3 Anmeldung / Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über ein Internet-Anmeldeformular, schriftlich oder fernmündlich. Mit dem Absenden des Formulars/der E-Mail erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken wird nur mit ausdrücklicher Genehmigung durchgeführt. Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch Viktoria Herber zu erhalten. Viktoria Herber ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Anmeldung zur Teilnahme am Seminar/Onlineangebot ist für den Teilnehmer verbindlich.

(2) Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung mit Überweisungsträger erhält und eine Anzahlung, die erste Rate oder die gesamte Summe bezahlt.

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Seminaren und Online-Kursen wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn sich ein Teilnehmer zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist von ihm die Teilnahme an unseren Seminaren zuvor mit seinem behandelnden Arzt oder Therapeuten abzusprechen.

§ 5 Vergütung/ Zahlungsbedingungen/ Aufrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen USt. Dies gilt auch für Festpreisangebote.

Das Entgelt für die Dienste von Viktoria Herber wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeit-Honorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher anteilig über die Projektzeit abgerechnet. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate von 30 % der geschätzten Auftragssumme verlangt werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr.

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Viktoria Herber führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

Viktoria Herber leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen, Analysen und Workshops die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben.

Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel.
(2) Viktoria Herber schuldet keinen bestimmten Erfolg hinsichtlich des vom Teilnehmer gewünschten Resultates eines Kurses.

§ 7 Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber/der Kunde kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (z.B. Beratungs-, Trainings-,Veranstaltungs-, Supervisions-, Weiterbildungs- und Workshop-Tage) von diesen zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Diese kann schriftlich erfolgen. Durch den Rücktritt von der Veranstaltung fallen Stornogebühren bis zu 100% des Veranstaltungspreises an. Achtung: Storno = jeder Rücktritt, auch Krankheit und Verschiebung! Nennen Sie uns eine Ersatzperson, die Ihren Platz einnimmt, dann entfällt natürlich die Stornogebühr. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber/Kunden abgesagt wurde. So ergeben sich pauschal die folgenden Stornogebühren für Beratungs-, Trainings-, Veranstaltungs-, Supervisions-, Weiterbildungs- und Workshop-Tage:

  1. *bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühr

  2. *179 - 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises

  3. *119 – 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises

  4. *69 - 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises

Für Coaching-Sitzungen gelten die folgenden Bedingungen:
* bis 7 Werktage vor der Coaching-Sitzung keine Stornogebühr
* 7 - 3 Werktage vor der Coaching-Sitzung 50% des Honorarsatzes 
* 2 - 0 Werktage vor der Coaching-Sitzung 100% des Honorarsatzes

Der Coachee ist für den rechtzeitigen Zugang der Absage verantwortlich. Sagt der Coachee eine Coaching-Sitzung nicht fristgerecht ab, so gelten die oben genannten Stornobedingungen für Coaching-Sitzungen.

Das Seminar oder der Online-Kurs kann aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Trainers durch Unfall oder Krankheit, o.ä.) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden durch Viktoria Herber unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer Erkrankung des Trainers oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Trainers unmöglich machen, ist Viktoria Herber ermächtigt, einen anderen, qualifizierten Trainer für das betroffene Seminar einzusetzen.

Sollte das Seminar (zum Teil) nicht Live vor Ort stattfinden können (Aufgrund von höherer Gewalt wie z. B. Veranstaltungsort nicht verfügbar, Veranstaltungsverbot wg. Seuche, o.ä.), ist es möglich, dass dieser Teil auch online (interaktives Training) durchgeführt werden kann. Dies ist bei allen Seminaren möglich, sofern dies von dem Trainer als zieldienlich angesehen wird.

§ 8 Haftung

Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums von Viktoria Herber

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von Viktoria Herber gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Viktoria Herber Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 10 Höhere Gewalt
Soweit die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter von Viktoria Herber - bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbar - ausfallen, ist Viktoria Herber berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 11 Sonstiges
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort ist Bremen.

Stand: 15.12.2021